Geruch
Gerüche können bei verschiedensten Tätigkeiten und Prozessen entstehen. Typische Beispiele hierfür sind die Lebensmittelverarbeitung, die Nutztierhaltung, oder die Behandlung von organischem Abfall.
In Österreich gibt es in Bezug auf die Beurteilung von Geruchsimmissionen keine einheitliche Vorgehensweise. Die hier bereitgestellte Geruchsrichtlinie basiert auf neuesten fachlichen Grundlagen aus der Immissionstechnik bzw. Umweltmedizin und versucht eine umfassende und fundierte Beurteilungsgrundlage zu schaffen. Die Richtlinie bietet ein verfahrensunabhängiges (z. Bsp. BauG, GewO, AWG, UVP-G, MinroG) Werkzeug für eine möglichst klare und nachvollziehbare Geruchsbeurteilung.
Um diese Geruchsrichtlinie anzuwenden sind Geruchsemissionsdaten notwendig. Die Bewertung der Emission kann durch betriebsspezifische olfaktometrische Messungen erfolgen, oder durch Daten aus einschlägiger Literatur. Die Studie „Geruchsemissionen aus Tierhaltungsanlagen“, herausgegeben vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung (2021) stellt Emissionsfaktoren im Bereich der Nutztierhaltung zur Verfügung. Das Ziel dieser Studie ist die Erarbeitung möglichst realitätsnaher Emissionsfaktoren für in Österreich übliche Tierhaltungsformen und Stalltechniken als Empfehlung für die Geruchsbeurteilung im Sachverständigendienst. Die in diesem Bericht angeführten Emissionsfaktoren werden laufend an den Stand der Technik, möglichst basierend auf olfaktometrischen Emissionsmessungen an österreichischen Tierställen, angepasst.