IG-L Maßnahmenkatalog 2016 (VO) - Information über das Inkrafttreten und die Kundmachung im Internet gemäß § 14 Abs. 6 IG-L
Der„IG-L Maßnahmenkatalog 2016“ ist in Kraft getreten.
Das ist die Verordnung, mit der Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung im Burgenland festgelegt wurden.
Weil in dieser Verordnung Verkehrsmaßnahmen festgelegt sind, die nicht durch Verkehrszeichen dargestellt werden, erfolgt zusätzlich zur Kundmachung im Landesgesetzblatt gemäß § 14 Abs. 6, 3. und 4 Satz Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) eine Kundmachung der Verordnung im Internet unter <link natur-umwelt-agrar umwelt luftguete luft-feinstaubmassnahmen>
www.burgenland.at/natur-umwelt-agrar/umwelt/luftguete/luft-feinstaubmassnahmen/
auf der Homepage des Burgenlandes.
In dieser Verordnung werden u.a folgende Verkehrsmaßnahmen festgelegt:
• § 4 Maßnahmen für den Verkehr
Fahrverbote für LKW, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge:
- Abgasklasse schlechter Euro I - ab Inkrafttreten dieser Verordnung
- Abgasklasse Euro I - ab 1. Oktober 2017
- Abgasklasse Euro II - ab 1. Oktober 2018
Ausnahmen von den Fahrverboten – siehe Abs. 4:
Übergangsbestimmungen – siehe § 9 Abs. 2.
Diese Fahrverbote gelten im Sanierungsgebiet gemäß § 1.
• § 1 Sanierungsgebiet – örtlicher Geltungsbereich der Verordnung:
Die Beschreibung des Sanierungsgebietes erfolgt sowohl verbal im Text der Verordnung als auch durch planliche Darstellungen in den Anlagen zur Verordnung.
Vom Sanierungsgebiet ausgenommen sind im Wesentlichen
- bestimmte Walflächen in der Freistadt Eisenstadt und im Bezirk Eisenstadt-Umgebung und
- das Gebiet des Naturparks Geschriebenstein.
Auf die näheren Ausführungen in den Erläuterungen zur Verordnung wird verwiesen.
- LGBl. Nr. 2/2017
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4 (kundgemacht durch öffentliche Auflage)
- Erläuterungen