Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung,
Abteilung 9 – Referat Sport- und Vereinspflege
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt; Tel. Nr. 057-600/2220 oder 2409 E-Mail: freiwilligenversicherung(at)bgld.gv.at
NEU:
Eine Anmeldung mit online-Anmeldeformular ist ab sofort nicht mehr erforderlich.
Versicherte Tätigkeiten:
Die FREIWILLIGENVERSICHERUNG soll den zahlreichen Burgenländerinnen und Burgenländern, die außerhalb von großen Organisationen ehrenamtlich und freiwillig für das Gemeinwohl aller Burgenländer tätig sind, persönlichen Versicherungsschutz bieten.
Ziel ist ein Sicherheitsnetz, das soziale Härtefälle vermeiden soll, wenn keine anderen Versicherungen greifen (Subsidiarität), wie etwa durch eine Privathaftpflicht- versicherung. Die Freiwilligenversicherung soll auch nicht die Eigenvorsorge der selbständigen Vereine (etwa eine Vereinshaftpflicht-, Veranstalter- oder Vereinskollektivunfallversicherung) ersetzen.
Freiwilligenarbeit sind Leistungen, die planmäßig zum Wohl der Allgemeinheit für das Burgenland erbracht werden. Diese Leistungen werden freiwillig, unentgeltlich,
außerhalb des eigenen Haushalts und nicht in der Absicht erbracht, einen persönlichen Vorteil zu erzielen. Allein die Mitgliedschaft in einem Verein ist noch keine Freiwilligenarbeit.
Grundsätzlich dient Freiwilligenarbeit dem Wohle der Allgemeinheit (Personenmehrheit). Leistungen in akuten Notsituationen (Unfall, Brand, Überschwemmungs- und Sturmkatastrophen usw.) sowie rein karitative Aktivitäten können auch Einzelnen zugutekommen und durch Einzelne geleistet werden.
Nicht abgedeckt sind Nachbarschaftsdienste, die aus reiner Gefälligkeit oder zur Kostenersparnis geleistet werden.
Örtlicher Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt nur im Landesgebiet des Burgenlandes.
Allgemeine Informationen zur Haftpflichtversicherung:
Versichertes Risiko:
Ehrenamtliche Tätigkeiten für das Land Burgenland (siehe versicherte Tätigkeiten). Versichert gelten alle unter „Versicherte Personen“ angeführten Personen, wenn sie in Ausübung ihrer Freiwilligenarbeit Dritten gegenüber Schäden verursachen und sich der Schadenersatzanspruch des Geschädigten direkt an diese Person richtet.
Bagatellgrenze:
Bei Schäden bis EUR 300,00 wird keine wie immer geartete Leistung des Versicherers erbracht. Für Sachschäden gilt dieser Betrag gleichzeitig als Selbstbehalt.
Versicherte Personen:
Alle natürlichen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland gelten mit ihrer Freiwilligenarbeit im Landesgebiet als versichert. Der Nachweis einer „versicherten Tätigkeit“ obliegt dem Versicherten.
Nicht versichert sind:
- Juristische Personen, wie Vereine
- Personen bzw. Vereine bei der Sportausübung
- Schäden bei oder infolge der Sportausübung
- Mitglieder von gesetzlich anerkannten Organisationen und Personen die für diese Organisationen tätig sind
- Einsätze bei atomaren oder chemischen Unfällen
- Berufliche oder entgeltliche Tätigkeiten
Versicherte Leistungen:
EUR 2.000.000,00 Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall.
Allgemeine Informationen zur Unfallversicherung:
Versichertes Risiko:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die allen natürlichen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland während ihrer ehrenamtlichen und freiwilligen Tätigkeit für das Gemeinwohl im Landesgebiet des Burgenlandes zustoßen sollten.
Versicherte Personen:
Alle natürlichen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland gelten mit ihrer Freiwilligenarbeit im Landesgebiet als versichert. Der Nachweis einer „versicherten Tätigkeit“ obliegt dem Versicherten.
Nicht versichert sind:
- Juristische Personen, wie Vereine
- Personen bzw. Vereine bei der Sportausübung
- Schäden bei oder infolge der Sportausübung
- Mitglieder von gesetzlich anerkannten Organisationen und Personen die für diese Organisationen tätig sind
- Einsätze bei atomaren oder chemischen Unfällen
- Berufliche oder entgeltliche Tätigkeiten
Versicherte Leistungen:
Versicherungsumfang:
- EUR 90.000,00 pro Person für dauernde Invalidität mit linearer Leistung
- Leistung erfolgt ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % (bezogen auf den
- Gesamtkörperwert). Darunter werden keine Leistungen erbracht.
- Bei Unfalltod beträgt die Versicherungsleistung EUR 15.000,00.
Schadensmeldung
Offizielle Meldung an das Amt der Burgenländischen Landesregierung.