Fundtiere – Kostentragung bei tierärztlicher Erstbehandlung herrenloser Tiere
Seit vielen Jahren gibt es im Burgenland die Kostenübernahme für die Erstbehandlung eines herrenlos aufgefundenen Tieres. Verletzte oder kranke „Streuner“ können so von Tierärzten erstversorgt werden bevor sie der Behörde zur weiteren Obhut und Versorgung übergeben werden. Die Kosten dieser Erstbehandlung werden gemäß einem Leistungskatalog mit den Tierärzten verrechnet und vom Land Burgenland übernommen.