Streunerkatzen-Kastrationsaktion
Um die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen in den Griff zu bekommen, organisiert die Veterinärdirektion des Amtes der Burgenländischen Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Burgenländischen Tierärztekammer und interessierten Gemeinden eine Kastrationsaktion von Streunerkatzen.
Was ist eine Streunerkatze?
Streunerkatzen sind scheue, wildlebende Katzen, die nicht an das Zusammenleben als Haustier mit dem Menschen gewohnt sind. Die Katzen vermehren sich gänzlich unkontrolliert: Katzen können sich pro Jahr zwei bis dreimal fortpflanzen und haben durchschnittlich vier bis sechs Junge pro Wurf, die Population wächst sehr rasch an. Streunerkatzen haben keine Tierhalter*innen. Die Tiere müssen nach der Kastration wieder an ihren angestammten Platz gebracht werden, eine Übernahme durch Privatpersonen oder Unterbringung in einem Tierheim stellt für diese scheuen Katzen keine tiergerechte Lösung dar, da sie an das Leben in freier Natur gewöhnt sind.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Finanzierung der Kastrationskosten für Streunerkatzen erfolgt über eine Drittellösung: ein Drittel fördert das Land, ein Drittel der Kosten werden von der Gemeinde übernommen, ein Drittel der Kosten trägt die Tierärzteschaft in Form eines reduzierten Kastrationstarifes.
Die Gemeinde prüft bei Ausgabe der Gutscheine, ob es sich um Streunerkatzen i. S. des Projektes handelt. Im Zweifelsfall ist die Amtstierärztin / der Amtstierarzt als Sachverständige/r beizuziehen.Seit 2023 werden ausnahmslos alle Streunerkatzen, die im Rahmen der burgenländischen Streunerkatzenkastrationsaktion kastriert werden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und als Streunerkatze registriert. Die Ausgabe der Mikrochips an die Tierärzt*innen sowie die Registrierung bei Animaldata erfolgt zentral durch die Veterinärdirektion.
Förderfähigkeit ist gegeben,
- wenn es sich um Streunerkatzen handelt, die in niemandes Eigentum stehen und keine Tierhalterin/keinen Tierhalter haben.
- wenn die Tiere nach dem Kastrieren wieder dort ausgewildert werden, wo sie entnommen wurden und weiterhin als Streunerkatzen leben.
- Wenn die Streunerkatzen mit einem Microchip gekennzeichnet werden.
Tierhalter*Innen können sich nicht durch Vernachlässigung von der Verpflichtung für ihre Tiere entziehen. Laut Zweiter Tierhaltungsverordnung sind Katzen, die regelmäßig Zugang ins Freie haben und nicht zur Zucht verwendet werden, zu kastrieren. Die Verwendung von Kastrationsgutscheinen für Hauskatzen, die eine/n Tierhalter*in haben ist nicht zulässig.