Geflügelpest in Österreich bestätigt
 

Am 25.11.2021 wurde in einer kleinen Hühnerhaltung im Bezirk Bruck an der Leitha, (Niederösterreich) ein Ausbruch von Aviärer Influenza festgestellt und auch vom nationalen Referenzlabor bestätigt.  Der dabei festgestellte Virusstamm H5N1 ist für den Menschen ungefährlich, jedoch für Nutzgeflügel hoch ansteckend und tödlich. Die Einschleppung dürfte durch Wildgeflügel erfolgt sein.

Es wird Geflügelhaltern eine erhöhte Aufmerksamkeit und die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Eintrags der Seuche in den Bestand dringend empfohlen. Geflügelhaltern wird weiters empfohlen, die Biosicherheit in ihren Betrieben zu überprüfen und ggf. anzupassen. Direkte und indirekt Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.

Mit 26. November 2021 tritt die 3. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl II/488, (Änderung der Anlage I) in Kraft. Mit dieser Änderung werden Gebiete mit erhöhtem Risiko festgelegt, in denen Maßnahmen gemäß § 8 der Geflügelpest-Verordnung angeordnet werden.

In diesen Gebieten (siehe Karte und Auflistung unten) wurde eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen festgelegt.

Im Burgenland sind folgende Gebiete als Risikogebiete festgelegt:

Die Bezirke:

  1. Rust (Stadt)
  2. Neusiedl am See

im Bezirk Eisenstadt-Umgebung die Gemeinden:

  1. Breitenbrunn am Neusiedler See
  2. Donnerskirchen
  3. Hornstein
  4. Leithaprodersdorf
  5. Mörbisch am See
  6. Neufeld an der Leitha
  7. Oggau am Neusiedler See
  8. Purbach am Neusiedler See
  9. Wimpassing an der Leitha

im Bezirk Mattersburg die Gemeinde:

  1. Neudörfl

Regelungen in den Risikogebieten:

Ab 350 Stück Geflügel:

Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.

Unter 350 Stück Geflügel:

Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten.

Geflügel ist in Ställen oder abgedeckten Haltungsvorrichtungen zu halten.

Geflügel ist von der Haltung in Ställen ausgenommen, wenn es durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel

vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.

Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.

Folgende vorbeugenden Schutzmaßnahmen sind für alle Geflügelbetriebe in den Risikogebieten zu berücksichtigen:

Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.

Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

Der Bezirksverwaltungsbehörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn

  • ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 % oder
  • ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage besteht, oder
  • die Sterberate höher als 3 % in einer Woche ist.
  • Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel

Alle Geflügelhalter im Burgenland werden um Beachtung der Vorgaben ersucht. Auch außerhalb dieses Risikogebietes ist bei der Haltung von Hausgeflügel die Umsetzung der Vorsichtsmaßnahmen empfohlen.

Geflügelpest in Österreich nachgewiesen

Geflügelpest in Österreich nachgewiesen

In Europa breitet sich seit Mitte Oktober die Geflügelpest immer mehr aus. Am 25. 11. hat die AGES den ersten Fall in Österreich bestätigt: In einer kleinen Hühnerhaltung in Fischamend (Niederösterreich) wurde Geflügelpest diagnostiziert. Die Hühner des betroffenen Betriebs sind gestorben bzw. wurden unter behördlicher Aufsicht getötet. Der Betrieb wurde gesperrt. Zuletzt trat die Geflügelpest im Frühjahr 2021 in Österreich auf, ebenfalls in einem Kleinbetrieb.
Daher erlässt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES, eine Stallpflicht für jene Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten halten. Eine betreffende Verordnung wurde seitens des BMSGPK erlassen.
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Die Ausbreitung der Geflügelpest in Europa ist heuer besonders stark: Hochpathogene Aviäre Influenzaviren zirkulierten auch in den Sommermonaten in Wildvogelpopulationen. Durch den derzeitigen Herbstzug der Zugvögel auf verschiedenen Zugrouten kommt es zur Verbreitung des Virus in ganz Europa. Bei der Weiterverbreitung spielen auch heimische Wildvögel, besonders Enten und Gänse, eine Rolle. Im heurigen Herbst wurde das Virus aber noch nicht bei heimischen Wildvögeln nachgewiesen.
Geflügelhalter:innen sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten, wie beispielsweise die Fütterung in überdachten Bereichen. Direkte und indirekt Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der lokal zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Risikogebiete für Geflügelpest in Österreich ab 28. April aufgehoben

BMSGPK: Die Aufhebung der Risikogebiete und den darin geltenden Maßnahmen mit 28. April 2021 wird basierend auf der aktuellen Risikoanalyse des Seuchenzugs der Geflügelpest-Infektionen durchgeführt. ExpertInnen der AGES haben diese Empfehlung im Einvernehmen mit den Bundesländern und der Geflügelbranche sowie unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der Vetmeduni Wien abgegeben.

Vom 4. Februar bis 19. März 2021 sind in Österreich insgesamt 30 Infektionen mit Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden. Um ein Übergreifen der Tierseuche auf die österreichischen Hausgeflügelbestände zu verhindern, wurden bereits im Dezember 2020 Risikogebiete definiert, in denen zusätzliche Schutzmaßnahmen für GeflügelhalterInnen verordnet wurden.

Dieser Seuchenzug – verbunden mit dem Flug der Zugvögel in ihr Winter- bzw. Sommerquartier – betraf alle europäischen Staaten. Insgesamt sind in Europa über 1.000 Hausgeflügelbestände und über 2.000 Wildvögel mit dem hochpathogenen Aviären-Influenza-Virus infiziert worden. Für diese Risikogebiete gelten besondere Maßnahmen hinsichtlich der Biosicherheit für das Geflügel. Durch die Schutzmaßnahmen konnte erreicht werden, dass österreichische Betriebe von einem Einschleppen des Virus und den damit verbundenen Ausfällen verschont geblieben sind.

Mehr Infos zur Geflügelpest finden Sie unter folgendem Link: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html 

Geflügelpest: weitere positive Fälle bei Wildvögeln bestätigt

BMSGPK setzt Vorsichtsmaßnahmen in betroffenen Gebieten. Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich. Keine Übertragung durch Lebensmittel.

Seit Ende Oktober 2020 treten in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand Fälle von Geflügelpest auf. Diese stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. 

Nach dem ersten bestätigten Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) bei einem am 4. Februar verendet aufgefundenen Schwan in Niederösterreich gab es folgende weitere bestätigte Fälle am 10. Februar: ein Schwan in Wien (H5N8) und zwei Schwäne in der Südsteiermark (H5N5). 

Das Risiko einer Infektion von Hausgeflügel ist als sehr hoch einzuschätzen. Daher erlässt das BMSGPK, im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES und der VetmedUni Vienna, eine absolute Stallpflicht für jene Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten halten. Eine betreffende Verordnung wird seitens des BMSGPK kommende Woche erlassen. Das Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium appellieren an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Regelungen möglichst rasch umzusetzen. Die Maßnahmen sind ab Erlass der Verordnung bis auf weiteres gültig und werden laufend evaluiert. Alle anderen Betriebe können die schon bisher vorgesehenen Ausnahmen, unter strikter Einhaltung der dabei vorgesehenen BIO-Sicherheitsmaßnahmen, in Anspruch nehmen.

Die derzeit in Österreich festgestellten Stämme (H5N8 und H5N5) sind für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.

Information über die Einrichtung von Risikogebieten hinsichtlich der Prävention gegen die Geflügelpest

Derzeit kein Fall in Österreich bekannt - umfangreiche Präventionsmaßnahmen

Besonders im Norden Europas, aber auch in einigen südlichen Nachbarländern Österreichs sind in den letzten Monaten Fälle von Geflügelpest (HPAI) bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand aufgetreten. „Die Geflügelpest stellt für den Menschen jedoch keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. In Österreich selbst ist bis heute noch kein Fall bekannt“, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Konsumentenschutz und Pflege. Dennoch wird das Risiko eines Ausbruchs in Österreich als hoch bewertet. Diese Risikoeinschätzung stammt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und wird von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGES) geteilt. „In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, den Bundesländern, der AGES und der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) werden nun Präventionsmaßnahmen umgesetzt, die per Verordnung ab Montag den 7.12.2020 in den Risikogebieten gültig sind“. Für die Ausweisung der Risikogebiete wurden unter anderem die Lage an Flussläufen und Seen, bei denen bereits bei der damaligen Vogelgrippe 2016/2017 positiv getestete Wildvögel gefunden wurden, herangezogen und ein Maßnahmenkatalog zur Prävention gegen die Geflügelpest erarbeitet. In diesen Gebieten ist es notwendig, das Geflügel von Wildvögeln fern zu halten. Damit kann man die Ausbereitung verhindern und einem Schaden für Geflügelhalter vorbeugen. Diese notwendigen Maßnahmen werden wir gemeinsam mit der Geflügelwirtschaft umgesetzt. Sie dienen dem Schutz des heimischen Geflügels und der Früherkennung eines möglichen Auftretens der Geflügelpest in Österreich“, erklärt das Landwirtschaftsministerium.

Für die Risikogebiete in Österreich gelten folgende Maßnahmen für die Geflügelhalter:

  1. In gemischten Betrieben die getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel
  2. Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen
  3. Ausnahme von der Haltung in Ställen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert
  4. Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  5. Erhöhung der hygienischen Sicherheitsmaßnahmen: Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt
  6. Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 %, ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage besteht oder wenn die Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche ist.

Tot aufgefundene Wild- und Wasservögel sind daher der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt zu melden und werden einer Untersuchung zugeführt.

Mehr Infos zur Geflügelpest finden Sie unter folgendem Link: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html