Suchfunktion für Geflügelpest-Risikogebiete im Burgenland

Durch Eingabe des Gemeindenamens wird Ihnen angezeigt, ob sich Ihre Gemeinde in einem Gebiet mit "erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" oder mit "stark erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" befindet.

Nähere Informationen zu den jeweils gültigen Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie unter folgendem Link: Geflügelpest (Vogelgrippe)

Hier finden Sie eine interaktive Karte.

    Bundesweite Aufhebung der Geflügelpest-Risikogebiete mit 04.06.2024

    Da es in den letzten Monaten zu keinen weiteren Geflügelpest-Ausbrüchen gekommen ist und auch die Zahl der durch H5N1 verendeten Wildvögel in Europa deutlich zurückgegangen ist, werden mit der 3. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007 mit 04.06.2024 bundesweit alle Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko aufgehoben.

    Die Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1 ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.  

    Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.
    Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

    Nähere Informationen zur Geflügelpest finden Sie unter folgendem Link:

    Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at)