Günstiges Bauland für Familien
Das neue Raumplanungsgesetz verfolgt ein zentrales Ziel, das gerade in der Corona-Krise noch größere Bedeutung gewonnen hat: Das Leben - speziell das Wohnen - im Burgenland soll leistbarer werden!
Die Neuerungen im Bereich der Raumplanung sind Teil eines umfassenden Pakets, zu dem auch weitere Attraktivierungen bei der Wohnbauförderung und das Erfolgsprojekt "Burgenländischer Handwerkerbonus" gehören.
Das Burgenland ist jenes Bundesland, das österreichweit den Spitzenplatz bei unbebautem Bauland vorweist. Während es im Bundesschnitt 23,5 Prozent sind, lag der Wert im Burgenland im Jahr 2019 bei 35,1 Prozent.
Wenn Baulandreserven vorliegen, müssen die Gemeinden in Hinkunft mit den Grundstückseigentümern einen leistbaren Kaufpreis festlegen. Scheitern die Verhandlungen, müssen neue Flächen in Bauland umgewidmet werden. In der Folge kann es auch zu Rückwidmungen von nicht verfügbarem Bauland kommen.
Hinzu kommt eine Abgabe auf als Bauland gewidmete Grundstücke, die aber für 'Häuslbauer' nicht verfügbar gemacht werden. Mit diesem Schritt wollen wir vor allem dem spekulativen Horten von Bauland einen Riegel vorschieben.Ausgenommen von der Mobilisierungsabgabe sind unter anderem Grundstücke für eigene Kinder bzw. Enkelkinder - dabei gilt die Regelung: pro Kind (bis 30 Jahre) ein Grundstück.
Maßnahmen in diese Richtung werden auch in anderen Bundesländern wie in Niederösterreich gesetzt. Denn: Unbebautes Bauland ist kein Sparbuchersatz, weil damit wertvolle Flächen blockiert werden, die beispielsweise junge Familien für die Verwirklichung ihres Wohntraums benötigen würden.
Fakten zur Baulandmobilisierungsabgabe
Die Abgabe ist auf unbebaute Baulandgrundstücke zu leisten.
Damit soll unterbunden werden, das jemand Grundstücke hortet, um damit auf Kosten der Allgemeinheit zu spekulieren und Geld verdient.
Um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen:
Die Abgabe gilt nicht:
- Für Grundstücke für Kinder bzw. Enkelkinder bis 30 Jahre (es gilt: pro Kind ein Grundstück)
- Drei Jahre ab Grundstückserwerb (Kauf, Schenkung, Erbe)Zeiten der BausperreKennzeichnung als AufschließungsgebietWenn eine Baulandmobilisierungsvereinbarung abgeschlossen wurde
- Wenn auf Umwidmung angesucht wurde
- Die Abgabe zu entrichten hat der Grundeigentümer. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe des Grundstücks sowie dem durchschnittlichen Quadratmeterpreis, der sich am leistbaren Kaufpreis orientiert (20% des durchschnittlichen Kaufpreises der letzten 5 Jahre laut Statistik Austria).