Wer kann eine Förderung beantragen?
- Gemeinden
- für die Errichtung von Reihenhäusern und Wohnungen zur Übertragung ins Eigentum oder zur Überlassung in Miete oder zur Nutzung durch ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
- für die Errichtung von Wohnheimen.
- für die Sanierung von Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen.
- Gemeinnützigen Bauvereinigungen mit Sitz im Inland
- für die Errichtung von Reihenhäusern und Wohnungen zur Übertragung ins Eigentum oder zur Überlassung in Miete oder zur Nutzung durch ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
- für die Errichtung von Wohnheimen.
- für die Sanierung von Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen.
- für die Errichtung von Alternativenergieanlagen.
- Sonstige Bauträger im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes – BTVG mit dem Sitz im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zur Errichtung von
- Reihenhäusern zur Übertragung ins Eigentum.
- Wohnungen zur Übertragung ins Wohnungseigentum.
- Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach Satzung, Stiftung oder sonstiger Verfassung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen
- für die Errichtung von Wohnheimen und Dienstnehmerinnen- bzw. Dienstnehmerwohnungen.
- für die Sanierung von Wohnheimen und Dienstnehmerinnen- bzw. Dienstnehmerwohnungen.
- für die Errichtung von Alternativenergieanlagen.