Sanierung Allgemein
Wofür kann eine Förderung gewährt werden? Was sind förderbare Sanierungsmaßnahmen?
- Sanierungsmaßnahmen an oder in Eigenheimen, Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt,
außer es handelt sich um Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit - die Schaffung von Wohnraum durch Zubau oder Ausbau bei einem nicht geförderten Objekt bzw. für die Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaues unter Dach und
- Maßnahmen zur Schaffung von Wohnungen und Wohnheimen in sonstigen Gebäuden, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Jedem Ansuchen um Sanierungsförderung ist ein Energieausweis anzuschließen!
Der U-Wert
(früher k-Wert) ist ein Maß für den Wärmedurchgang durch einen Bauteil und wird in W/(m2K) angegeben. Mit dem U-Wert wird also ausgedrückt, welche Leistung pro m2 des Bauteiles auf einer Seite benötigt wird, um eine Temperaturdifferenz von 1 Kelvin aufrechtzuerhalten. Je kleiner der U-Wert ist, desto besser, weil weniger Wärme durch den Bauteil geleitet wird. Der U-Wert kann aber nur die Wärmeleitung beschreiben
und dies auch nur im stationären Fall. Instationäre Vorgänge, Speicherung oder Wärmestrahlung werden dabei nicht berücksichtigt.
Energetische Mindeststandards | |
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U-Wert Vorgaben für Förderung der Sanierung einzelner Bauteile | |
Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) | 1,35 W/m2K |
Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) | 1,10 W/m2K |
Außenwand | 0,25 W/m2K |
Oberste Geschoßdecke, Dach | 0,20 W/m2K |
Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich | 0,35 W/m2K |
Was sind förderbare Sanierungsmaßnahmen?
- die Errichtung oder Umgestaltung von Wohnräumen oder Anlagen, wie Wasserleitungs-, Stromleitungs-, Gasleitungs- und Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluss an Fernwärme, Personenaufzüge sowie zentrale Waschküchen
- die Herstellung des Anschlusses bestehender oder geplanter Zentralheizungsanlagen an Fernwärme
- die Errichtung oder Umgestaltung von Wasser-, Strom- und Gasleitungen sowie von Sanitär- und Heizungsanlagen in Wohnungen
- Maßnahmen zur Erhöhung des Schall- und Wärmeschutzes, wie die Verbesserung der Schall- oder Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden, Dächern, Keller- decken, Decken über Durchfahrten oder obersten
Geschoßdecken - Maßnahmen zur Erhöhung des Abgasschutzes, wie die Sanierung von Kaminen, besonders die Umstellung auf die richtige Dimensionierung (wie z. B. erforderlicher Querschnitt des Abgasfanges)
- Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtigkeitsschutzes
- Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder des Energieverbrauches von Zentral-( Etagen-)heizungen und Warmwasserbereitungsanlagen
- die Vereinigung von Wohnungen oder von sonstigen Räumen zu Wohnungen bzw. einem Wohnheim
- die Teilung von Wohnungen oder von sonstigen Räumen die Änderung der Grundrissgestaltung innerhalb einer Wohnung, jedoch nur in Verbindung mit anderen geförderten Arbeiten
- Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von behinderten oder gebrechlichen Menschen dienen
- Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes, wie z. B. die Instandsetzung der Fassaden, der Dächer und der Dachrinnen sowie das Auswechseln
von Geschoßdecken - die Schaffung von Wohnraum durch Zubau oder Ausbau die Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaues unter Dach.