Umfassende Sanierungsmaßnahmen
Es muss zu einer erheblichen Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle kommen. Eine umfassende Sanierung liegt dann vor, wenn mindestens dreider aufgelisteten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
- Fenster
- Dach oder oberste Geschoßdecke
- Fassade
- Kellerdecke
- Heizung oder Warmwasserbereitungsanlage
- Abbruch von tragenden Außenmauern
- zusätzliche energetische Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der thermischen Qualität des Gebäudes führen
Darlehen bis maximal € 45.000,-- Grundbetrag
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen dürfen nachstehende Energiekennzahlen grundsätzlich nicht überschritten werden:
A/V-Verhältnis | HWBBGF in kWh/m2.a |
---|---|
≤ 0,2 | 35 |
0,3 | 40,83 |
0,4 | 46,67 |
0,5 | 52,50 |
0,6 | 58,33 |
0,7 | 64,17 |
≥ 0,8 | 70 |
Fördervoraussetzung
Wer bekommt eine Förderung? Wer kann Förderwerber/in sein?
Einkommen
Was zählt zum Einkommen? Was zählt nicht zum Einkommen?
Antragstellung
Wie kann ein Ansuchen gestellt werden? Wann kann ein Förderantrag eingereicht werden?
Wohnnutzfläche
Wohnnutzfläche - maximale Nutzfläche, Mindestnutzfläche
Förderung
Die Förderung kann sich aus einem einkommensabhängigen Grundbetrag und möglichen Zuschlägen zusammensetzen.