Umfassende Sanierungsmaßnahmen

Es muss zu einer erheblichen Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle kommen. Eine umfassende Sanierung liegt dann vor, wenn mindestens dreider aufgelisteten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

  • Fenster
  • Dach oder oberste Geschoßdecke
  • Fassade
  • Kellerdecke
  • Heizung oder Warmwasserbereitungsanlage
  • Abbruch von tragenden Außenmauern
  • zusätzliche energetische Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der thermischen Qualität des Gebäudes führen

Darlehen bis maximal € 45.000,-- Grundbetrag

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen dürfen nachstehende Energiekennzahlen grundsätzlich nicht überschritten werden:

A/V-Verhältnis HWBBGF in kWh/m2.a
≤ 0,2 35
0,3 40,83
0,4 46,67
0,5 52,50
0,6 58,33
0,7 64,17
≥ 0,8 70

Fördervoraussetzung

Wer bekommt eine Förderung? Wer kann Förderwerber/in sein?

Einkommen

Was zählt zum Einkommen? Was zählt nicht zum Einkommen?

Antragstellung

Wie kann ein Ansuchen gestellt werden? Wann kann ein Förderantrag eingereicht werden?

Wohnnutzfläche

Wohnnutzfläche - maximale Nutzfläche, Mindestnutzfläche

Förderung

Die Förderung kann sich aus einem einkommensabhängigen Grundbetrag und möglichen Zuschlägen zusammensetzen.