Amtssignatur
Amtssignatur des Landes Burgenland, des Landeshauptmannes, der Burgenländischen Landesregierung, des Amtes der Burgenländischen Landesregierung sowie der Burgenländischen Bezirkshauptmannschaften gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die vom Land Burgenland im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen ein Amtssiegel auf. Das Amtssiegel kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde bzw. Dienststelle aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde bzw. Dienststelle handelt.
Die Kenntlichmachung der Behörde bzw. Dienststelle wird im Zertifikat des Siegels durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde bzw. Dienststelle visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch die Bildmarke der Behörde und einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.