Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

Postadresse:
Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Ing. Julius Raab-Straße 1
A-7000 Eisenstadt

Persönliche Abgabe:
Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Ing. Julius Raab-Straße 1
A-7000 Eisenstadt
Bürgerservicestelle, Erdgeschoss

E-Mail-Adressen:    bh.eisenstadt(at)bgld.gv.at

                                    In Angelegenheiten des Datenschutzbeauftragten:
                                    post.datenschutzbeauftragter(at)bgld.gv.at
                                    In Angelegenheiten der Datenschutzstelle:
                                    post.datenschutz(at)bgld.gv.at

Online Formularservice e-Government

Telefonnummer: +43 5 7600 DW 4164

Telefaxnummer: +43 2682 706 DW 74177

Die Empfangsgeräte (Telefax, E-Mail und Online-Formularserver) der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt- Umgebung gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Mündliche oder telefonische Anbringen werden, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten entgegengenommen.

Mündliche oder telefonische Anbringen werden, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den

Parteienverkehr werktags
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12.00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach Vereinbarung

Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.

Amtsstunden werktags
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)


Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.

Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.

Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/Kundmachungen erfolgen.

Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

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Reine Textdatei

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*.PPT, *.PPTX

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Die Bezirkshauptfrau:

Mag.a Birgit Wagner

Kundmachung EU-01-09-6-40