Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zahl: GS-01-04-121-15-2023

Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen. Gesuchen. Anzeigen. Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß $ 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 -AVG, BGBI. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBI. I Nr. 58/2018, an die Bezirkshauptmannschaft Güssing und für alle Behörden. deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Güssing besorgt werden. stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

Postadresse/                       Bezirkshauptmannschaft Güssing,
Persönliche Abgabe           Hauptstraße 1, 7540 Güssing
E-Mail Adresse:                   bh.guessing(at)bgld.gv.at 
                                              bh_guessing-strafen(at)bald.gvat 
Telefaxnummer:                  057600/4670
Telefonnummer:                  057600/4691
Online Formularservice:    http//www.e-government.bgld.gv.at/formulare/ 

Der Behördenpostkasten wird an Werktagen (ausgenommen Samstag) täglich um 07:30 Uhr und um 16:00 Uhr - ausgenommen Freitag um 13.00 Uhr entleert. Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.
Die Empfangsgeräte (Telefax. E-Mail und Online-Formularserver) der Bezirkshauptmannschaft Güssing sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen. die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden. können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung. dass Anbringen auch dann. wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Güssing gelangt sind. erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Hinweis: 
Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für das Bürgerservice bzw. den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.

Parteienverkehr (Bürgerservice)
für persönliche Vorsprachen
(z.B. Führerschein, Reisepass, etc.)
werktags
Montag - Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

(ausgenommen gesetzliche Feiertage. Karfreitag. Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach Vereinbarung

Amtsstunden werktags
Montag - Donnerstag. 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag. Allerseelen. 24.12. und 31.12.)

Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse
http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen.

Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einsehreiterin oder .- dem Einsehreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.

Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einsehreiterin oder des Einsehreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.

Bei der Übermittlung von Anbringen per E-mail oder über den Online-Formularservice, können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem oder folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

MIME-TypeDateiendung(en)Bedeutung

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Die Bezirkshauptfrau:

Mag. Dr.in Nicole Christina Wild