EU-Richtlinie (Richtlinie 2015/413/EU) und grenzüberschreitender Datenaustausch
CBE-Länder sind jene EU-Mitgliedstaaten, welche die EU-Richtlinie 2015/413 umgesetzt haben.
Mit der Richtlinie 2015/413/EU zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte soll allen Straßenverkehrsteilnehmern in der Union ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden, indem der grenzüberschreitende Informationsaustausch über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte und dadurch die Durchsetzung von Sanktionen erleichtert wird, wenn die Delikte mit einem in einem anderen Mitgliedstaat als dem Deliktsmitgliedstaat zugelassenen Fahrzeug begangen werden. Damit soll eine stärkere Angleichung und bessere Umsetzung der Vorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit gewährleistet werden.
Zum Herunterladen der Richtlinie 2015/413/EU in Deutsch, Englisch oder Ungarisch klicken Sie auf folgende Links: