Informationsbrief („Infoletter“) gemäß EU-Richtlinie 2015/413/EU

Der Informationsbrief (der „Infoletter“) gemäß EU-Richtlinie 2015/413/EU richtet sich an die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer und wird bei geringfügigen Verkehrsübertretungen erlassen.
Gegen den Informationsbrief ist kein Rechtsmittel zulässig.

Wird der Strafbetrag innerhalb von 4 Wochen ab Ausfertigung bezahlt, bleibt die Lenkerin/der Lenker anonym und das Verfahren ist abgeschlossen. Es erfolgt keine Eintragung in das Verwaltungsstrafregister.

Bei Nichtbezahlung ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verpflichtet, mit dem angegebenen Online-Code oder dem beigefügten Antwortformular bekanntzugeben, wer das Fahrzeug gelenkt hat. Kann der die Lenkerin/der Lenker nicht benannt werden, dann ist die Person zu benennen, die über die Lenkerin/den Lenker Auskunft erteilen kann.
Wird

  • weder der Strafbetrag bezahlt
  • noch die Lenkerin/der Lenker fristgerecht bekanntgegeben,

wird ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eingeleitet.
Erst dann kann zum Vorwurf Stellung genommen werden. Der Strafbetrag erhöht sich in diesem Fall.