Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zahl: ND-1-1-137-18
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

per Post / Zustelldienst / persönliche Abgabe:
                                                   Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See
                                                   Eisenstädter Straße 1a, 7100 Neusiedl am See
per e-mail:                                  bh.neusiedl(at)bgld.gv.at

In Angelegenheiten des Datenschutzbeauftragten:
                                                   post.datenschutzbeauftragter(at)bgld.gv.at
In Angelegenheiten der Datenschutzstelle:
                                                   post.datenschutz(at)bgld.gv.at

per Telefax: 057-600/4296
per Telefon: 057-600/4299
Online Formularservice: e-government.bgld.gv.at/formulare/

Der Behördenpostkasten wird an Werktagen (ausgenommen Samstag) täglich um 7.30 Uhr und um 16.00 Uhr - ausgenommen Freitag um 13.00 Uhr - entleert. Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.

Die Empfangsgeräte (Telefax, E-Mail und Online-Formularserver) der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und (von uns) erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Hinweis:
Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für das Bürgerservice bzw. den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.

Parteienverkehr (Bürgerservice) 

für persönliche Vorsprachen
(z. B. Führerschein, Reisepass, etc.)
werktags
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach Vereinbarung

Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.

Amtsstunden
werktags

Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 12.00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)

Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs 1 a AVG können im Internet unter der Adresse
http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen.

Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.

Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.

Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

 

MIME-TypeDateiendung(en)Bedeutung

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*.TXT

*.HTM, *.HTML

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Reine Textdatei

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application/rtf

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*.XLS, *.XLSX

*.PPT, *.PPTX

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Der Bezirkshauptfrau:

Mag.a Ulrike Zschech