Service-Center Strafen

Allgemeine Informationen zu Anonymverfügungen

Anonymverfügungen ergehen von der Behörde bei nicht allzu gravierenden, häufig begangenen Verkehrsdelikten. Die Strafbeträge sind in Verordnungen fix vorgegeben. Grundlage der Anonymverfügung ist eine Anzeige, die auf der dienstlichen Wahrnehmung eines Exekutivorganes oder auf automatischer Überwachung (Radar, Laserpistole, Section-Control etc.) beruht. Sie richtet sich gegen den Zulassungsbesitzer, d.h. der eigentliche Täter bleibt anonym (daher Anonymverfügung).

Anonymverfügungsverordnungen wurden von jeder Bezirksverwaltungsbehörde im eigenen Wirkungsbereich erlassen und kundgemacht. Die einzelnen Tatbestände sind burgendlandweit einheitlich.

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Bezirkshauptmannschaft Güssing
Hauptstraße 1
7540 Güssing
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Häufig gestellte Fragen