Referat Gemeindefinanzen und -aufsicht
Referatsleiterin
Mag.a Ruby Bogensberger
Telefon: 057-600/2648
E-Mail: post.a2-gemeinden(at)bgld.gv.at
Aufgabenbereiche:
- Erstellung von Finanzanalysen für die burgenländischen Gemeinden
- Beratung und Unterstützung der burgenländischen Gemeinden in finanziellen Angelegenheiten bzw. bei der Durchführung von Projekten mit großem Finanzvolumen
- Genehmigung von Rechtsgeschäften der Gemeinden insbesondere betreffend die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Haftungen, die Verpfändung und sonstige Belastung von unbeweglichen Sachen, die Errichtung von und die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmungen
- Jährliche Erstellung der Finanzstatistik der burgenländischen Gemeinden
- Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Gemeindewirtschaft und Haushaltsführung
- Ergreifung von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen (wie zum Beispiel die Aufhebung gesetzwidriger Verordnungen und Bescheide bzw. die Aufhebung und Nichtigerklärung von Beschlüssen der Gemeindeorgane)
- Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Zuge des Finanzausgleiches an die Gemeinden
- Auszahlung von Bedarfszuweisungsmitteln
- Beratung und Wahrnehmung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit Gemeindeabgaben
- Vorbereitende Legistik im Zuständigkeitsbereich der Referate Gemeindefinanzen und -aufsicht und Gebarungsaufsicht
Gebührenbremse
Gemäß § 1 Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I Nr. 122/2023, idgF. gewährte der Bund den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von EUR 150 Millionen zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (§ 16 Abs. 1 Z 15 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016) für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr im Jahr 2024. Davon entfielen gemäß § 2 leg.cit. EUR 4.975.534,-- auf das Land Burgenland, die nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr 2023 heranzuziehen war, auf die Gemeinden aufzuteilen waren.
Seite 2 von 2
§ 2 leg.cit sieht eine Veröffentlichung durch die Länder der durch die Gebührenbremse gesenkten Gebühren auf einer öffentlich einsehbaren Website pro Gemeinde vor. Die gegenständliche Gemeindeweise Auflistung wurde entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen erstellt.
- Gemeindezuweisungen (Excel-Datei)