Bau und Betrieb Süd
Leiter:
Dipl.Ing. (FH) Markus Tuma
Telefon: 057-600/6411
Fax: 057-600/6477
E-Mail: post.a5-bbs@bgld.gv.at
Aufgabenbereiche
- Sicherstellung der Erfassung und Aktualisierung von Geo- und sonstigen relevanten Daten
- Budgetäre, technische und personelle Leitung der Standorte: Bernstein, Oberwart, Markt Allhau, Großpetersdorf, Güssing, Jennersdorf
- Strategische Ausrichtung in den Bereichen:
- Betriebliche und bauliche Erhaltung an Landesstraßen, Güter-, Forst- und Radwegen inkl. der Erhaltung von Nebenanlagen, Entwässerungseinrichtungen, Grünflächen, etc.
- Eigentümervertreter im Bereich der Landesstraßenverwaltung
- Pflege und Instandhaltung von wasserbaulichen Anlagen und an Gewässern
- Mitarbeit bei Straßenplanungs- und Vermessungsarbeiten
- Winterdienst auf Straßen (vorbereitende Maßnahmen, Bereitschaftsdienst, Durchführung des Winterdienstes)
- Straßenausrüstung (Verkehrszeichen, Bodenmarkierung, Leitpflöcke etc.)
- Sachverständigendienst für Verkehrstechnik im eigenen Wirkungsbereich (§ 90 StVO)
- Ausbau von Landesstraßen, Landesbrücken, Kunstbauten, Mauern, Güter-, Forst- und Radwegen sowie Errichtung wasserbaulicher Anlagen
- Sicherstellung der Erfassung und Aktualisierung von Geo- und sonstigen relevanten Daten
- Beschilderung und Markierung von Rad- und Wanderwegen
Standorte BBS
Referate Oberwart, Bernstein, Markt Allhau, Großpetersdorf, Güssing, Jennersdorf
- Operative und fachliche Umsetzung in den Bereichen:
- Betriebliche und bauliche Erhaltung an Landesstraßen, Güter-, Forst- und Radwegen inkl. der Erhaltung von Nebenanlagen, Entwässerungseinrichtungen, Grünflächen, etc.
- Eigentümervertreter im Bereich der Landesstraßenverwaltung
- Pflege und Instandhaltung von wasserbaulichen Anlagen und an Gewässern
- Mitarbeit bei Straßenplanungs- und Vermessungsarbeiten
- Winterdienst auf Straßen (vorbereitende Maßnahmen, Bereitschaftsdienst, Durchführung des Winterdienstes)
- Straßenausrüstung (Verkehrszeichen, Bodenmarkierung, Leitpflöcke etc.)
- Sachverständigendienst für Verkehrstechnik im eigenen Wirkungsbereich (§ 90 StVO)
- Ausbau von Landesstraßen, Landesbrücken, Kunstbauten, Mauern, Güter-, Forst- und Radwegen sowie Errichtung wasserbaulicher Anlagen
- Sicherstellung der Erfassung und Aktualisierung von Geo- und sonstigen relevanten Daten
- Beschilderung und Markierung von Rad- und Wanderwegen