M 1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen

Warum wird gefördert?

  • Wiederaufforstung mit möglichst qualitätsgesichertem sowie an den Standort unter bestmöglicher Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft und an die zu erwartenden Klimaveränderungen bestmöglich angepasstem Pflanzenmaterial.
  • Förderung der Vielfalt sowohl bei der Baumartenwahl als auch hinsichtlich Genetik, Strukturen und Lebensräumen. 
  • Nachhaltige Sicherstellung der Waldfunktionen nach Schadereignissen.
  • Herstellung einer hohen strukturellen Resilienz der neubegründeten Bestände

Wer wird gefördert? 

  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie
  • Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.7
    • Waldbesitzervereinigungen
    • Agrargemeinschaften
    • Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

Achtung!

Sie benötigen für die Beantragung auf alle Fälle eine AMA Betriebs- oder Klientennummer! 

Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Sie Ihre Betriebsnummer bei der Statistik Austria unter nachfolgendem Link bzw. unter Tel.: +43 (1) 71128-7034 oder Email: lfr(at)statistik.gv.at erfragen. 

Für Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe ist eine Klientennummer anzugeben.

Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

Was wird gefördert?

  • Vorbereitende Maßnahmen:
    • Mulchen
  • Aufforstung, Nachbesserung
    • Aufforstung
    • Einzelschutz bei seltenen Baumarten
  • Kulturpflege nach Aufforstung:
  • Maßnahmen gegen Wildschäden:
    • Zaun Naturverjüngung Reh - hoher Aufwand
    • Zaun Naturverjüngung Reh - geringer Aufwand
    • Zaun Freifläche Reh - hoher Aufwand
    • Zaun Freifläche Reh - geringer Aufwand
    • Zäunung Freifläche Rotwild
    • Zäunung Naturverjüngung Rotwild
    • Kontrollzaun
    • Sonstige Schutzmaßnahmen laut Sonderrichtlinie
  • jagdbetriebliche Konzepte und deren Umsetzung

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten im Ausmaß von 60 % auf allen Waldflächen bzw. 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutzfunktion.  (hier Link zum WEP im jeweiligen Landesgis)
  • Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen. Weitere Informationen zum Download finden Sie hier
  • Bei der Abrechnung über Kosten sind Preisauskünfte zur Kostenplausibilisierung: bis € 10.000, -- netto der anerkennbaren Kosten 2, darüber 3 Auskünfte beizulegen.
  • Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert
  • Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen. Die im jeweiligen Bundesland geltenden Fördervorgaben sind einzuhalten.
  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität keine Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurden.
  • Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 ha liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor (z.B. Waldzertifizierung, Waldtypisierung, Einheitswertbescheid)
  • Nachfolgende Bedingungen für die Förderung nehme ich zustimmend zur Kenntnis:
    • bei den Baumarten sind geeignete Herkünfte zu verwenden
    • beim Einzelschutz von Laubbäumen werden nur Schutzkörbe, Gitterschläuche (ausgenommen Monoschutzsäulen) verwendet
    • Kontrollzäune sind mindestens 10 Jahre funktionstüchtig zu erhalten
    • zwischen 2 Zaunflächen muss an der engsten Stelle ein Mindestabstand (innerhalb der jeweiligen Betriebsfläche) von 100m sein und es dürfen max. je Zaun 0,5 ha Verjüngungsfläche eingezäunt werden (Beträgt bei Verjüngungsflächen der Tannenanteil/Eichenanteil mehr als 60% dann ist max. 1 ha zulässig.)
    • Kontrollzäune und flächige Zäune sind nach Funktionserfüllung vom Förderwerber sachgerecht zu entfernen.
    • bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte)

Wo kann ich den Förderantrag stellen?

Achtung! 

Sie benötigen für die Beantragung auf alle Fälle eine AMA Betriebs- oder Klientennummer! 

Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Sie Ihre Betriebsnummer bei der Statistik Austria unter nachfolgendem Link bzw. unter Tel.: +43 (1) 71128-7034 oder Email: lfr(at)statistik.gv.at erfragen. 

Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt: 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.

Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte nachstehendes Formular

vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std(at)ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.

Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

Wer hilft mir bei der Antragstellung? 

Beratungsstellen 

  • Landesforstinspektion Burgenland: Sekretariat: Karin Puschnig-Dragschitz, 02682 600/6560
    Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf: Ing Stefan Weiss, 0664/6125875 und Ing Stephan Salburg, 0664/1455699
    Bezirk Oberpullendorf: Ing Franz Fichtinger, 0664/5124905 und Ing. Michael Kefeder, 0664/8204868
    Bezirke Mattersburg und Eisenstadt Umgebung: DI Bernd Schreiber, 0664/9636666
    Bezirk Neusiedl: Klaus Unterberger, 0664/88291252
  • Landwirtschaftskammer Burgenland: DI Herbert Stummer, 0664/4102611