Die Residencies dienen dem Bekanntwerden mit der iranischen Kunst- und Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu iranischen Kunstschaffenden. Ziel ist die Realisierung eines eigenen Projekts, wobei Projekte mit Iran-Bezug oder im Kontext des interkulturellen Austauschs bevorzugt werden.
Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, die einen starken Bezug zu Österreich haben, in Österreich wohnhaft sind, seit mindestens 5 Jahren als Kunstschaffende tätig sind und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben.
Kenntnisse der englischen Sprache werden vorausgesetzt. Die Altersgrenze für Bewerbungen ist grundsätzlich 40 Jahre.
Die spartenspezifischen Angaben sind unbedingt zu beachten!
Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich:
• Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst, Film, Arts & Science & Technology
• Komposition, Musik
• Literatur, Kinder- und Jugendliteratur.
Die Dauer der vergebenen Stipendien beträgt jeweils ein Monat zwischen Mai und September, es werden 5 Stipendien pro Jahr vergeben.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys ausgewählt.
Was kann von der Residency erwartet werden?
• Das Österreichische Kulturforum übernimmt Flugkosten und Flughafentransfers in Teheran und unterstützt bei der Beantragung des Visums.
• Kostenfreier Aufenthalt (Leben & Arbeiten) im „Teehaus“ der Österreichischen Residenz im Norden Teherans. Das „Teehaus“ ist ein eigenständiges Haus auf dem Grundstück (Park) der Österreichischen Residenz mit einem großen Vorplatz. Es verfügt über [nicht durch Mauern] getrenntes Schlafzimmer (Doppelcouch), Arbeitszimmer und Nassbereich (WC, Dusche, kleine Küche).
• Selbstversorger-Basis (Läden in Gehnähe).
• Das Kulturforum leistet einen kleinen Reise-Beitrag (100 Euro) für eine (anzuschließende) Reise im Land, welche sehr empfohlen wird, um auch das Leben außerhalb der Hauptstadt kennenzulernen.
• Für die Dauer des Aufenthalts wird einInternet Datenguthaben von 10GB zur Verfügung gestellt, ein allf. höherer Datenverbrauch erfolgt auf eigene Kosten.
• Im Gegenzug erwartet das Österreichische Kulturforum eininteraktives Programm am ÖKF Teheran mit lokalen Kulturschaffenden, z.B. im Rahmen eines Workshops, und auch eine Präsentation des realisierten Projekts in geeignetem Rahmen.
• Es ist nicht möglich, in Begleitung von anderen Personen (Familienangehörige, Freunde/Freundinnen, Bekannte etc.) oder unter Mitnahme von Haustieren an der Residency teilzunehmen. Die Übernachtung in der Gästewohnung ist ausschließlich den Gastkünstlerinnen und –künstlern vorbehalten.
• Die Unterkunft ist nicht behindertengerecht.
• Die Hausordnung ist unbedingt einzuhalten.
Zielgruppen:
Bildende Kunst, Fotografie, Video- und Medienkunst, Film sowie Arts & Science & Technology
Das Stipendium richtet sich an Personen, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben bzw. bereits seit mindestens 5 Jahren freischaffend künstlerisch tätig sind. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen, postgraduate Studierende jedoch willkommen. Bewerbungen aus dem Bereich performativer Kunst werden nicht angenommen.
In der Sparte Arts & Science & Technology können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die sich im Spannungsfeld zwischen den Künsten und den Wissenschaften (z.B. Naturwissenschaften) und/oder Technologie bewegen. Dabei geht es um Projekte an der Schnittstelle zwischen Kunst und Wissenschaft, die durch ihre Qualität und ihren Modellcharakter geeignet sind, neue, innovative Themenfelder in Kunst und Kultur zu entwickeln.
Literatur, Kinder- und Jugendliteratur
Das Stipendium richtet sich an Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die mindestens 2 selbständige Publikationen vorlegen können.
Komposition, Musik
Das Stipendium richtet sich an Komponisten und Musiker, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben bzw. bereits seit mindestens 5 Jahren kompositorisch/musikalisch tätig sind. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen, postgraduate Studierende aber willkommen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die prinzipielle Bereitschaft haben, so sie ausgewählt werden, ein Werk zu komponieren bzw. mit lokalen Musikern eine gemeinsame Vorführung vorzubereiten. Eine Aufführung während des Aufenthalts kann nicht garantiert werden, wird aber angestrebt. Musikinstrumente und elektronisches Equipment können nicht (bzw. ggfls. auf Anfrage und Mietbasis) bereitgestellt werden.
Bewerbungsunterlagen:
Fristgerecht sind folgende Bewerbungsunterlagen elektronisch einzureichen:
1. einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bewerbungsbogen,
2. Lebenslauf bzw. künstlerischer Werdegang inkl. Foto,
3. Motivationsschreiben (maximal 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen Interessen und Projekte, 4. Darstellung jenes Vorhabens, das während des Aufenthalts in Teheran geplant ist; verbindende Österreich/Iran Projekte werden begrüßt (maximal 1 Seite),
5. ein Empfehlungsschreiben (z. B. von einer universitären Einrichtung, einer Kunsthochschule, einer Galerie oder von einer Kunst- und Kulturinstitution etc.),
sowie bei:
Bildende Kunst, Fotografie, Video- und Medienkunst, Film sowie Arts & Science & Technology:
Dokumentation der künstlerischen Tätigkeit (Portfolio), gemeint ist ein repräsentativer Querschnitt maximal 10 Seiten; bei Video- und Medienkünstlerinnen und –künstlern maximal 1 Videopräsentation (online-Link) mit maximaler Präsentationsdauer von 10 Minuten;
Literatur, Kinder- und Jugendliteratur:
eine repräsentativer Auswahl von Textproben (maximal 10 Seiten, sortiert, gut lesbare Texte).
Komposition, Musik
Dokumentation der kompositorischen/musikalischen Tätigkeit (2 aussagekräftige Partituren, Aufzeichnung von Konzerten,…).
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens1. Dezember 2016 an das österreichische Kulturforum Teheran, teheran-kf(at)bmeia.gv.at zu senden. (Bitte Dateien über 5 MB per www.wetransfer.com Link oder Videolinks wie Vimeo, Youtube,… übermitteln!).
Bewerbungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelangt sind, können nicht berücksichtigt werden.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen (Unterlagen zu den Punkten 1 bis 5 + Dokumentation gemäß Kunstsparte) vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben.