Ankäufe im Rahmen der Galerieförderung von Bund und Land

Abwicklung der Ankäufe des Landes Burgenland im Bereich der zeitgenössischen bildenden Kunst

 

1. Voraussetzungen und Richtlinien für den Ankauf von Kunstwerken
Der Erwerb von Kunstwerken zählt zu den wichtigsten Förderungen des Landes im Bereich der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die angekauften Werke werden in die Sammlung der Burgenländischen Landesgalerie aufgenommen. Die Ankäufe des Landes Burgenland erfolgen zur Gänze im Rahmen der Galerieförderung von Bund und Land. Somit werden alle Ankäufe samt Rechnungslegung über eine Galerie abgewickelt. Die Ankäufe haben über eine österreichische Galerie, insbesondere auch Augenmerk auf „emerging artists“ wie auch „emerging galleries“ gelegt, zu erfolgen, die eine permanente Vertretung österreichischer KünstlerInnen sowie mindestens vier Ausstellungen pro Jahr in den eigenen Galerieräumlichkeiten bestätigen kann. Ebenso muss der ganzjährige Zugang mit wöchentlichen Öffnungszeiten zu den Ausstellungen der Galerien gewährleistet sein.
Im Rahmen der Galerieförderung durch Museumsankäufe sollen drei Akteursgruppen im Kunstgeschehen in direkter oder indirekter Weise gefördert werden: Zum ersten die Museen und Sammlungen, welche bei österreichischen Galerien Kunstwerke von lebenden Künstlerinnen und Künstlern, die österreichische StaatsbürgerInnen sind oder ihren ständigen Wohnsitz bzw. Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben, erwerben. Weiters soll damit bei den Galerien eine erhöhte Motivation geschaffen werden, verstärkt Ausstellungstätigkeit zu entwickeln. Schließlich sollen Kunstschaffende in künstlerischer Hinsicht unterstützt werden.
Zudem sollen die Beteiligten verstärkt auch KünstlerIinnen einbeziehen, die derzeit nachweislich im Kunstgeschehen und am Kunstmarkt benachteiligt sind.

2. Bewerbung
Um einen Ankauf von Kunstwerken können sich grundsätzlich alle im Burgenland wohnhaften KünstlerInnen bewerben. Weites können auch Bewerbungen von KünstlerInnen berücksichtigt werden, die sich regelmäßig um das Kunst- und Kulturschaffen im Burgenland bemühen oder das Burgenland als künstlerischen Rückzugsort gewählt haben. Die Bewerbung hat schriftlich entweder postalisch oder per Mail an post.a7-landesmuseum@bgld.gv.at mittels vollständig ausgefülltem Formular - Bewerbung um einen Kunstankauf im Rahmen der Galerieförderung von Bund und Land zu erfolgen. Um den Vorgaben der Fördervereinbarung gerecht zu werden, müssen auch KünstlerInnen, die grundsätzlich nicht in einer Galerie vertreten sind, die Rechnungslegung über eine österreichische Galerie abwickeln und sich darum eigenständig bemühen. Die Abwicklung über eine Galerie muss innerhalb einer Frist von vier Wochen abgeschlossen sein. Dem Formular anzuschließen sind digitale Fotos von bis zu 10 Kunstwerken mit Angabe von Bildtitel, Datierung, Technik, Größe und Preis.

3. Frist
Bewerbungen um einen Kunstankauf sind vollständig im Zeitraum von 1. Jänner bis 1. Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sie werden dann bis zur Ankaufssitzung des Beirats für bildende Kunst in Evidenz genommen. Entscheidungen über Kunstankäufe werden von diesem Beirat, einem FachexpertInnen-Gremium, getroffen, das in der Folge zusammentritt. Nach dem 1. Juni eingelangte Bewerbungen können für dieses Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt und auch nicht in Evidenz für das Folgejahr gehalten werden. Jedoch ist eine neuerliche Bewerbung im Folgejahr möglich. Bei einem getätigten Ankauf muss ein zeitlicher Mindestabstand von vier Jahren, unabhängig vom Ankaufsmonat, zu einem neuerlichen Ankauf liegen.

 

Information:

Mag. Margit Fröhlich
E-Mail: post.a7-landesmuseum(at)bgld.gv.at
Tel.: +43-2682-600-1219