Wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen-Ermächtigung
Der Landeshauptmann hat für seinen örtlichen Wirkungsbereich auf Antrag Ziviltechniker des einschlägigen Fachgebietes, Vereine oder zur Reparatur von Kraftfahrzeugen oder Anhängern berechtigte Gewerbetreibende zur wiederkehrenden Begutachtung aller oder einzelner Arten von Fahrzeugen zu ermächtigen. Der Berechtigungsinhaber, das zur Begutachtung heranzuziehende Personal und die Ausstattung der Werkstätte müssen die normierten Anforderungen erfüllen.
- Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß § 57 a Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 (.docx)
- Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß § 57 a Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 (.pdf)
Technische Fahrzeugkontrollen
Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgt die Exekutive im Auftrag der Behörde in Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen durch technische Straßenverkehrskontrollen, wobei hauptsächlich LKW und Busse geprüft werden.
Die Exekutive nimmt die Anhaltung der Fahrzeuge vor, während die Sachverständigen diese auf ihren technischen Zustand (Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit) hin überprüfen. Dafür werden LKW-Prüfhallen angemietet oder mobile Prüfzüge der Bundesanstalt für Verkehr eingesetzt.
Jährlich werden auf diese Weise im Burgenland an rund 200 Tagen ca. 3.000 Fahrzeuge überprüft. Dabei werden bei rund 30 % der Fahrzeuge schwere Mängel festgestellt, bei weiteren rund 20 % sind Kennzeichenabnahmen erforderlich.
Zusätzlich werden spezielle Gefahrgutkontrollen durchgeführt.
- Auskünfte: Abteilung 8 - Referat Verkehrsrecht