Feinstaubprogramm Burgenland 2016 gemäß § 9a Immissionsschutzgesetz - Luft
Der Grenzwert des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L) für den Feinstaub (PM10) -Tagesmittelwert wurde im Jahr 2010 im Burgenland an den gemäß IG-L betriebenen Messstellen Eisenstadt, Illmitz und Kittsee überschritten, im Jahr 2011 an den Messstellen Eisenstadt, Illmitz, Kittsee und Oberschützen. Überschreitungen des EU-Grenzwertes für das Tagesmittel betrafen 2010 Illmitz, 2011 Eisenstadt, Illmitz und Kittsee.
Der Landeshauptmann hat das Umweltbundesamt (UBA) beauftragt, eine Statuserhebung (§ 8 IG-L) zu erstellen.
Diese Statuserhebung umfasst
die Abschätzung des von Grenzwertüberschreitungen wahrscheinlich betroffenen Gebietes,
die Herkunftszuordnung der gemessenen PM10-Belastung – fokussierend auf erhöhte Belastungen im Winter – nach Regionen und Sektoren, sowie
Maßnahmenvorschläge.
Neben den gemäß IG-L betriebenen Messstellen im Burgenland stützt sich die Studie auf zahlreiche temporäre PM10-Messstellen im Burgenland, auf PM10- Messungen in Niederösterreich und in der Steiermark sowie auf PM10-Inhaltsstoffanalysen im Burgenland, in Niederösterreich und in der Steiermark. Die Herkunftszuordnung beruht darüber hinaus auf der Auswertung von Rückwärtstrajektorien sowie Emissionskatastern auf regionaler und europäischer Skala.
Maßnahmenvorschläge des Umweltbundesamtes (UBA) zur Minderung der PM10-Emissionen im Burgenland betreffen vor allem die Sektoren Straßenverkehr und Raumwärme als dominierende Emittenten.
Insgesamt wurden folgende Maßnahmen in den Bereichen
Straßenverkehr
Raumplanung
der Raumwärme
Industrie
Energie
Landwirtschaft
Baustellen und
Brauchtumsfeuer
vom Umweltbundesamt vorgeschlagen.
Entsprechend den Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L) wurde der „Entwurf des Feinstaubprogrammes Burgenland 2015“ erstellt.
Er wurde auf Grundlage
umfangreicher Untersuchungen, Feststellungen und Maßnahmenvorschläge in der Statuserhebung, die vom Umweltbundesamt im Jahr 2014 erstellt wurde,
zahlreicher zum Teil sehr umfassender Stellungnahmen zur Statuserhebung von den befassten Ministerien, den zuständigen Stabsstellen und Abteilungen des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, die für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zuständig sind und der BELIG (Beteiligungs- und Liegenschafts- GMBH)
von Koordinationsbesprechungen in der “Plattform Saubere Luft” mit anderen Bundesländern,
von Besprechungen mit dem Arbeitskreis REINLUFT mit den Bundesländern Wien und Niederösterreich,
der aktuellen Feinstaubprogramme und der IG-L Maßnahmenkataloge der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Steiermark,
der Ergebnisse der Besprechungen mit den zuständigen Stabsstellen und Abteilungen des Amtes der Landesregierung, die für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zuständig sind und
in Abstimmung mit
den nationalen, lokalen und regionalen Strategien und
den Grundsätzen für die Erstellung von Programmen gemäß IG-L (z.B. Verhältnismäßigkeit)
erarbeitet.
Der "Entwurf des Feinstaubprogramms Burgenland 2015" wurde 6 Wochen im Internet veröffentlicht. Jedermann konnte zum Entwurf eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahmen wurden in den Entwurf des Programms eingearbeitet.
Die Burgenländische Landesregierung hat das Feinstaubprogramm Burgenland 2016 am 7.3.2017 beschlossen.
Im folgenden Link kann das gesamte Feinstaubprogramm eingesehen werden:
Feinstaubprogramm Burgenland 2016
IG-L Maßnahmenkatalog 2016 (VO) - Information über das Inkrafttreten und die Kundmachung im Internet gemäß § 14 Abs. 6 IG-L
Der„IG-L Maßnahmenkatalog 2016“ ist in Kraft getreten.
Das ist die Verordnung, mit der Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung im Burgenland festgelegt wurden.
Weil in dieser Verordnung Verkehrsmaßnahmen festgelegt sind, die nicht durch Verkehrszeichen dargestellt werden, erfolgt zusätzlich zur Kundmachung im Landesgesetzblatt gemäß § 14 Abs. 6, 3. und 4 Satz Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) eine Kundmachung der Verordnung im Internet unter <link natur-umwelt-agrar/umwelt/luftguete/luft-feinstaubmassnahmen/>http://www.burgenland.at/natur-umwelt-agrar/umwelt/luftguete/luft-feinstaubmassnahmen/</link> auf der Homepage des Burgenlandes.
In dieser Verordnung werden u.a folgende Verkehrsmaßnahmen festgelegt:
• § 4 Maßnahmen für den Verkehr
Fahrverbote für LKW, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge:
- Abgasklasse schlechter Euro I - ab Inkrafttreten dieser Verordnung
- Abgasklasse Euro I - ab 1. Oktober 2017
- Abgasklasse Euro II - ab 1. Oktober 2018
Ausnahmen von den Fahrverboten – siehe Abs. 4:
Übergangsbestimmungen – siehe § 9 Abs. 2.
Diese Fahrverbote gelten im Sanierungsgebiet gemäß § 1.
• § 1 Sanierungsgebiet – örtlicher Geltungsbereich der Verordnung:
Die Beschreibung des Sanierungsgebietes erfolgt sowohl verbal im Text der Verordnung als auch durch planliche Darstellungen in den Anlagen zur Verordnung.
Vom Sanierungsgebiet ausgenommen sind im Wesentlichen
- bestimmte Walflächen in der Freistadt Eisenstadt und im Bezirk Eisenstadt-Umgebung und
- das Gebiet des Naturparks Geschriebenstein.
Auf die näheren Ausführungen in den Erläuterungen zur Verordnung wird verwiesen.
- LGBl. Nr. 2/2017
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4 (kundgemacht durch öffentliche Auflage)
- Erläuterungen