Bibermanagement Burgenland

Seit dem Jahr 2015 gibt es im Burgenland ein vom Land beauftragtes Bibermanagement.
Es wurde ein „Biber-Telefon Burgenland“ als Kontaktadresse eingerichtet. Arbeitsschwerpunkt ist die Bearbeitung von Konfliktfällen und die Beratung von Betroffenen vor Ort.

Nach niederösterreichischem Vorbild wird zur Lösung von Mensch-Biber-Konflikten in drei Stufen vorgegangen:

  1. Prävention: Information und Aufklärung, lokale Einzelmaßnahmen (z.B. Einzelbaumschutz, E-Zäune);
  2. Eingriffe in den Lebensraum: Absenkung oder Entfernung von Biberdämmen, Einbau von Drainagerohren;
  3. Eingriff in die Population: Fallenfang und Tötung;

Rechtliche Situation
Der Biber ist in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG der EU angeführt und unterliegt dem Burgenländischen Naturschutz und Landschaftspflegegesetz NG 1990. Daher soll stets das gelindeste Mittel zur Entschärfung von Mensch-Biber-Konflikten angewandt werden.
Sowohl für Dammentfernungen als auch für einen Eingriff in die Population durch einen Abfang bedarf es einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung (Bescheid). Siehe Infoblatt Dammentfernung


Kostenlose Information & Beratung

Clemens Trixner, MSc.
clemens.trixner(at)gmail.com
+43 677 62 707 409 

Dr. Klaus Michalek (Projektmitarbeiter)
k.michalek.biber(at)gmail.com
+43 681 20 40 8200


Bibermanagement – Praxistipps


Downloads

Förderrichtlinie Biber - Präventionsmaßnahmen 2024 -Antragsformular